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Unsere Schule

Anmeldung & Einschulung

Anmeldung bereits schulpflichtiger Kinder

Sie haben ein Kind, das bereits in einer Grundschule unterrichtet wird und sind neu nach Altwarmbüchen gezogen bzw. ziehen demnächst nach Altwarmbüchen? Dann sind Sie hier richtig. Grundsätzlich bitten wir Sie uns so früh wie möglich darüber zu informieren, dass Sie mit einem schulpflichtigen Kind in unser Schuleinzugsgebiet ziehen.
Schuleinzugsgebiet
Verlässliche Grundschule
Unterstützungsbedarf

Schuleinzugsgebiet

Der Ortsteil Altwarmbüchen besitzt zwei Grundschulen. Das Einzugsgebiet unserer Schule ist der Ortsteil Altwarmbüchens, der sich östlich der Straßenbahnlinie befindet. Das heißt, sobald Sie Ihren Wohnsitz in diesem Teil Altwarmbüchens haben, sind wir die zuständige Schule Ihres Kindes.

Wenn Sie gewichtige Gründe haben, Ihr Kind in einer Grundschule außerhalb unseres Schuleinzugsbereiches einschulen zu lassen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Antrag richten Sie bitte uns. Gleichzeitig sollten Sie Kontakt mit der Leitung der gewünschten Grundschule aufnehmen.

Verlässliche Grundschule

Wie alle niedersächsischen Grundschulen sind auch wir eine „Verlässliche Grundschule“. Das bedeutet, die Kinder bekommen ein Schulangebot von täglich mindestens fünf Zeitstunden. Für die Kinder der 1. und 2. Klassen ist darin – auf Wunsch der Erziehungsberechtigten zum jeweiligen Schuljahresbeginn – ein einstündiges kostenfreies Betreuungsangebot enthalten. Bei uns heißt das konkret, dass die Kinder in der Zeit zwischen 7:45 und 12:45 Uhr verlässlich in unserem Haus betreut werden. Bitte beachten Sie, dass Tage, an denen Zeugnisse ausgegeben werden, hiervon ausgenommen sind. An diesen Tagen endet der Unterricht – wie im entsprechenden Erlass des Kultusministeriums vorgesehen – nach der 3. Unterrichtsstunde, also um 10:55 Uhr.

Unterstützungsbedarf

Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können im Rahmen der inklusiven Schule bei uns unterrichtet werden. Bei der Entscheidungsfindung, ob Ihr Kind im Rahmen der inklusiven Schule eine Regel- oder eine Förderschule besuchen soll, können Ihnen Ihre Grundschulleitung oder das zuständige regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum behilflich sein. Grundschulkinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen besuchen die Regelschule.

Anmeldung vor der Einschulung

Organisatorisches
Beginn der Schulpflicht
Schuleinzugsgebiet
Anmeldung an der Grundschule Am Jacobiwäldchen
Verlässliche Grundschule
Ganztagsschule
Elternabend, Einschulung und Klasseneinteilung
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf und Inklusion

Organisatorisches

Die Anmelde-Termine finden Sie in unserer Terminübersicht. Diese liegen immer im 2. Schulhalbjahr. Die notwendigen Formulare für die Anmeldung zur Einschulung sind unter dem Menüpunkt „Formulare & Downloads“ hinterlegt. 

Die Gemeinde Isernhagen informiert Sie hier über den Ablauf und das Verfahren. Ergänzend dazu informiert das Niedersächsische Kultusministerium hier ebenfalls zur Einschulung, zu den Rahmenbedingungen der sogenannten Kann-Kinder sowie ebenfalls zu den Rahmenbedingungen zur Flexibilisierung des Einschulungstermines. 

Das Niedersächsische Kultusministerium bietet Ihnen Informationen an. Viele dieser Informationen erhalten Sie dort auch in einigen Fremdsprachen.

Beginn der Schulpflicht

Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben. Jüngere Kinder können aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige, körperliche und sozial-emotionale Reife besitzen. Der Antrag kann von den Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung zur regulären Einschulung gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Mit einer vorzeitigen Aufnahme beginnt für diese Kinder ebenfalls die Schulpflicht. 

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Sollten Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich (formlos) bis zum 1. Mai gegenüber uns als Schule erklären. Sollten Sie diese einmalige Aufschiebung der Einschulung um ein Jahr beabsichtigen, lassen Sie sich bitte rechtzeitig im Vorfeld durch die Kindertagesstätte beraten. 

Die Schulpflicht kann auch an einer „Schule in freier Trägerschaft“ erfüllt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Über das Angebot informieren Sie sich bitte direkt bei diesen Schulen oder im Internet.

Schuleinzugsgebiet

Der Ortsteil Altwarmbüchen besitzt zwei Grundschulen. Das Einzugsgebiet unserer Schule ist der Ortsteil Altwarmbüchens, der sich östlich der Straßenbahnlinie befindet. Das heißt, sobald Sie Ihren Wohnsitz in diesem Teil Altwarmbüchens haben, sind wir die zuständige Schule Ihres Kindes. 

Wenn Sie gewichtige Gründe haben, Ihr Kind in einer Grundschule außerhalb unseres Schuleinzugsbereiches einschulen zu lassen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Antrag richten Sie bitte uns. Gleichzeitig sollten Sie Kontakt mit der Leitung der gewünschten Grundschule aufnehmen.

Anmeldung an der Grundschule Altwarmbüchen

Das Einzugsgebiet unserer Schule ist der westliche Ortsteil Altwarmbüchens der Gemeinde Isernhagen. Das heißt, sobald Sie Ihren Wohnsitz dort in Altwarmbüchen haben, sind wir die zuständige Schule Ihres Kindes. Wenn Sie gewichtige Gründe haben, Ihr Kind in einer Grundschule außerhalb unseres Schuleinzugsbereiches einschulen zu lassen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Antrag richten Sie bitte an uns. Gleichzeitig sollten Sie Kontakt mit der Leitung der gewünschten Grundschule aufnehmen.

Verlässliche Grundschule

Wie alle niedersächsischen Grundschulen sind auch wir eine „Verlässliche
Grundschule“. Das bedeutet, die Kinder bekommen ein Schulangebot von täglich
mindestens fünf Zeitstunden. Für die Kinder der 1. und 2. Klassen ist darin – auf
Wunsch der Erziehungsberechtigten zum jeweiligen Schuljahresbeginn – ein
einstündiges kostenfreies Betreuungsangebot enthalten. Bei uns heißt das konkret,
dass die Kinder in der Zeit zwischen 7:45 und 12:45 Uhr verlässlich in unserem Haus
betreut werden. Bitte beachten Sie, dass Tage, an denen Zeugnisse ausgegeben
werden, hiervon ausgenommen sind. An diesen Tagen endet der Unterricht – wie im
entsprechenden Erlass des Kultusministeriums vorgesehen – nach der 3.
Unterrichtsstunde, also um 10:55 Uhr.

Ganztagsschule

Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachen Anspruch auf täglich 8 Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Nähere Informationen dazu folgen zu gegebener Zeit.

Elternabend, Einschulung und Klasseneinteilung

Vor den Sommerferien findet der erste Elternabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler statt, auf dem viele wichtige Themen zum Schulanfang und auch die Fragen der Erziehungsberechtigen der Schulanfängerinnen und Schulanfänger eine Rolle spielen. Die Einschulung findet stets am ersten Samstag nach Ferienende in der Schule statt.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf und Inklusion

Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können im Rahmen der
inklusiven Schule bei uns unterrichtet werden. Bei der Entscheidungsfindung, ob Ihr
Kind im Rahmen der inklusiven Schule eine Regel- oder eine Förderschule besuchen
soll, können Ihnen Ihre Grundschulleitung oder das zuständige regionale Beratungs-
und Unterstützungszentrum behilflich sein. Grundschulkinder mit festgestelltem
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen besuchen die
Regelschule.

Einschulung 2024

Unsere Seite befindet sich noch im Aufbau. Inhalt folgt.

Wie sieht der Schultag aus?

Termine im Zusammenhang ihres Kindes

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